Perlenketten, Diamantringe und goldene Broschen – das alles und mehr findet man häufig im Nachlass von Familienmitgliedern und nicht selten sind diese Gegenstände mit einem Wert verbunden, sowohl emotional als auch finanziell. Das wiederum bedeutet, dass diese Wertgegenstände auch bei der Steuer angegeben werden müssen. Doch wie genau sieht das aus? Welche Steuer greift in diesem Fall? Und woher weiß man, ob der finanzielle Wert tatsächlich dem emotionalen Wert entspricht?

Bewertung von Schmuck
Leider ist es oft der Fall, dass der Wert, der einem Schmuckstück von der Oma oder der Tante zugesprochen wurde unter dem tatsächlichen Wert liegt. Ein emotionaler Wert wäre auch kaum steuerlich messbar. Bei der Bewertung sollte man sich immer auf Fachleute berufen, die sich darauf spezialisiert haben. Die dabei anfallenden Kosten sind Kosten im Rahmen der Erfüllung der steuerlichen Pflichten und können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Zudem geht es nicht allein um den Wert eines Schmuckstücks, sondern den Veräußerungswert. Welcher Betrag würde durch einen Verkauf erzielt werden? Dabei sind auch die Kosten einer Veräußerung, z.B. das Aufgeld, das Auktionshäuser berechnen, zu berücksichtigen.
Im Hinblick auf die Erbschaftsteuer ist dann auch der Wert eines einzelnen Schmuckstückes zweitrangig, da der gesamte Nachlass in der Steuererklärung angegeben werden muss. Schmuck tritt dabei nur selten besonders hervor. In Bezug auf die Erbschaftsteuer greifen zudem bestimmte Steuerfreibeträge und der Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen spielt für die Ermittlung der Erbschaftssteuerklasse eine Rolle. Ehepartner fallen in die Steuerklasse I und haben einen Steuerfreibetrag von 500.000 Euro, für Kinder und Enkel gilt die gleiche Erbschaftsteuerklasse, die Freibeträge liegen allerdings bei 400.000 und 200.000 Euro. Auch der jeweilige Steuersatz ergibt sich aus der Steuerklasse sowie dem Gesamtwert des Nachlasses.
Hierbei stellt sich nun zurecht die Frage, ob es steuerlich günstiger wäre, den Schmuck von der Oma zu ihren Lebzeiten als Schenkung zu erhalten. Wir haben zu diesem Thema mit dem Münchner Steuerberater Stefan Schaal gesprochen und er hat eine eindeutige Empfehlung:
„Es ist immer besser, mit warmen Händen zu geben, weil der Erblasser dann genau weiß, wo es landet. Das kann beim Kaffeekränzchen zum Geburtstag, zur Hochzeit oder auch Weihnachten passieren und dafür gibt es eine Freistellung als sogenanntes Gelegenheitsgeschenk. Bleiben solche Gelegenheitsgeschenke über die Jahre verteilt im üblichen Rahmen werden diese bei der Steuerklärung oft gar nicht weiter angeschaut.“

Quelle: cottonbro auf Pexels
Die Freibeträge bei der Schenkungsteuer sowie auch die Steuerklassen sind identisch mit denen der Erbschaftssteuer, allerdings geht es hierbei in den meisten Fällen um einen bestimmten Gegenstand, der geschenkt wird, und nicht den gesamten Nachlass. Je nach Wert der Gegenstände ist es hierbei dann unwahrscheinlicher, dass die Freibetragsgrenze erreicht wird.
Vermögensteuer
Wenn es sich dabei um hochwertige Schmuckstücke handelt – Diamanten, Edelsteine, Gold oder ähnliches -, dann liegt die Vermutung nahe, dass auch darauf wieder eine Steuer liegen könnte. Immerhin gelten Gold und Diamanten in ihrer Reinform als Geldanlagen. Was muss man also zum Besitz wertvoller Juwelen wissen?
In Deutschland gibt es seit 1995 formal keine Vermögensteuer mehr. Sie steht noch immer im Grundgesetz, wurde aber für verfassungswidrig erklärt. Diese Steuer wird seitdem nicht mehr erhoben. Hauptgrund war damals die ungleiche Bewertung von Immobilien gegenüber anderen Vermögenswerten. Nun wird das Thema im Hinblick auf die Bundestagswahlen im September wieder aufgegriffen. Dies war bereits 2013 der Fall, tritt aber in diesem Jahr noch stärker zu Tage, da die Politik sich Gedanken darüber machen muss, wie die Kosten der Coronakrise getragen werden können. Hierfür gibt es drei mögliche Ansätze:
• Die Erhöhung der Einnahmen durch Steuererhöhungen
• Die Verringerung der Ausgaben
Um die Steuereinnahmen zu erhöhen, müssen aber nicht unbedingt auch die Steuern erhöht werden. Die Ankurbelung der Wirtschaft würde höhere Steuereinnahmen zur Folge haben und kann zugleich auch die Sozialausgaben verringern, da es weniger Bedürftige gäbe.
Dr. Peer-Robin Paulus von Die Familienunternehmer baut vor allem auf diesen Weg:
„Wir sollten den gleichen Weg gehen wie nach 2009, nach der Weltfinanzkrise.
Wir sind damals aus unseren Schulden gut herausgewachsen und das ging nur durch Wachstum.
Wir haben keine Schulden getilgt, aber das Verhältnis zwischen BIP und Schulden hat sich verbessert.
Wirtschaftswachstum ist die Lösung, aber dafür muss man die Unternehmen in Ruhe lassen.
Es hat schon einmal geklappt: Wachsen statt Steuern erhöhen.“
Sowohl höhere Steuersätze als auch geringere Staatsausgaben können allerdings gegenteilige Effekte erzeugen und Wirtschaftswachstum eventuell sogar verhindern. Kann die Wiedereinführung der Vermögensteuer als Lösung angesehen werden?

Wer mehr hat, soll mehr geben
Auf den ersten Blick erscheint es einleuchtend, zu sagen, dass diejenigen, die mehr haben, auch mehr abgeben können. Es ist verständlich, dass es unter diesem Gesichtspunkt Befürworter einer Vermögensteuer gibt. Auch den Parteien, die das Thema regelmäßig wieder aufgreifen, geht es nach Dr. Peer-Robin Paulus von Die Familienunternehmer weniger um erhöhte Steuereinnahmen als um Verteilungsgerechtigkeit. Dies basiert auf der Annahme, das Vermögen in Deutschland ungleich verteilt sei. Jedoch werden an dieser Stelle zwei Dinge außer Acht gelassen:
-
1. Die Wahrnehmung zur Verteilungsgerechtigkeit und die Realität stimmen nicht unbedingt überein
Das deutsche Steuersystem sieht bereits eine höhere Belastung für Besserverdienende vor. Die Friedrich Naumann Stiftung veröffentliche erst kürzlich einen Bericht zur Steuer- und Abgabenlast in Deutschland. Hierin wird zusammengefasst, wie die Besteuerung in Deutschland bereits verteilt ist:
„Während die untere Hälfte der Einkommensverteilung rund 20% der gesamten Abgabenlast trägt, entfallen auf die obere Hälfte die verbliebenen 80%. Dabei gilt, je höher die Einkommen, desto stärker steigt der Anteil an der Gesamtlast.
So entfallen auf die oberen 20% rund 50% der Abgabenlast und auf die Top 10% rund 30%.“Betrachtet man den GINI-Koeffizienten für Deutschland, ein Maß über die Einkommensungleichheit, dann liegen wir im internationalen Vergleich unter den oberen 20.
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2. Beim Vermögen kann man sich schnell verrechnen
Bei Einkommen- und Kapitalertragsteuer dient das Einkommen als Berechnungsgrundlage – es handelt sich dabei um finanzielle Mittel, die erwirtschaftet werden. Beim Vermögen allerdings geht es um jeglichen Besitz – angefangen bei der Münzsammlung, über Gemälde an der Wand bis hin zum Oldtimer in der Garage. Es handelt sich dabei um Vermögen, das keine Erträge erwirtschaftet und dementsprechend wäre die Vermögensteuer eine Soll-Ertragsteuer. Die Werte dieser Gegenstände können starken Schwankungen unterliegen und es könnten einige Überraschungen warten. Hinzukommt, dass der Besitzer dieser Gegenstände nicht unbedingt die finanziellen Mittel hat, um der Steuerpflicht nachzukommen. Müsste man die antiken Wertgegenstände, die vielleicht seit Generationen in Familienbesitz sind, dann also verkaufen, um das Geld aufbringen zu können, womit die Steuer bezahlt wird?
Wenn man in diesem Zusammenhang das Betriebsvermögen betrachtet, dann lauern auch hier ungeahnte Folgen, worauf Justus Lenz von der Friedrich Naumann Stiftung im Gespräch aufmerksam macht:
„Das Betriebsvermögen kann mitunter sehr hoch sein und steht nicht unbedingt in Korrelation mit den Gewinnspannen. Wer zum Beispiel viele Maschinen, Land oder Immobilien hat, hat eine hohes Betriebsvermögen, aber vielleicht gar nicht so hohe Gewinne. Betrachtet man einen Berater hingegen, dann hat der wohl kein großes Vermögen. Ein Laptop reicht meistens aus. Die Gewinnspanne kann aber recht hoch ausfallen.“
Es könnte dementsprechend also zu Situationen kommen, in denen Betriebe diese Steuerlast nicht tragen können. In der Folge könnte es zu Entlassungen und Betriebsschließungen kommen. Von dem Ziel, die Wirtschaft anzukurbeln, entfernt man sich an dieser Stelle. Auch Dr. Peer-Robin Paulus von Die Familienunternehmer äußert sich in ähnlicher Weise:
„Schon eine mit jährlich 1% erhobene Vermögensteuer würde die Eigenkapitalbasis in Unternehmen binnen weniger Jahre zerstören und das ausgerechnet in einer Situation nach Corona, in der sie wieder auf die Beine kommen müssen. In einer Situation, in der sie viel in Digitalisierung (Stichwort „Industrie 4.0“), Klimaschutz und vor allem in den Erhalt ihrer globalen Technologieführerschaft investieren müssen. In einer Situation, in der sie sehen müssen, dass sie von neuen, aggressiv auftretenden Wettbewerbern auf den Weltmärkten nicht verdrängt werden. Wenn unsere Hidden Champions wegen fortlaufender Kapitalentziehung nicht mehr investieren und ihre Stellung auf den Weltmärkten behaupten können, dann können wir alle zusammen einpacken. Mit „wir“ meine ich auch unseren Sozialstaat und unseren Beitrag zum Klimaschutz.“
Wie lässt sich das Betriebsvermögen überhaupt berechnen? Dafür gibt es zwei Berechnungsgrundlagen, wobei die eine auf dem Ertragswert basiert und die andere auf dem Substanzwert. Bei letzterem wird jegliches Betriebseigentum, z.B. Maschinen, Fabriken, Land, Immobilien usw. bewertet und dann mit der Vermögensteuer belegt. Für den Ertragswert wird der Jahresgewinn mit einem Faktor von derzeit 13.75% multipliziert. Dieser Ertragswert wird dann durch die Vermögensteuer besteuert. Nicht zu vergessen ist dabei, dass auf diesen gleichen Ertrag auch bereits Ertragssteuer gezahlt wird.
Doppelbesteuerung
Es würde sich also dabei um eine Doppelbesteuerung handeln. Außerdem müssten die finanziellen Mittel, um dieser Steuerpflicht nachzukommen, aus einer anderen Quelle stammen. Wenn diese Quelle das Einkommen ist (bei Privatpersonen), dann greift bereits die Einkommens- oder Kapitalertragssteuer. Wenn es sich um Einnahmen aus Aktien oder Zinsen handelt, ist es die Abgeltungssteuer. Eine Doppelung ließe sich dabei nicht vermeiden und stellt eine weitere Hürde dar, die die Politiker in Ihren Vorschlägen zur Vermögenssteuer berücksichtigen müssten.
Ungleiche Besteuerung
Zudem steht das Thema der Ungleichbehandlung, das dazu führte, dass diese Steuer für verfassungswidrig erklärt wurde, weiterhin im Raum. Wenn die Steuer wieder erhoben werden soll, müssten auch Immobilien in der gleichen Weise besteuert werden. Der Steuerberater Stefan Schaal weist dabei auf etwas hin, was vielen wahrscheinlich nicht bewusst ist:
„Das kann existenzbedrohend sein, vor allem hier in München, wo wir mittlerweile enorm hohe Immobilienwerte haben.“
Eine Immobilie, die vor 20 Jahren erworben wurde, hat an vielen Standorten in Deutschland heute ein Vielfaches ihres ursprünglichen Wertes. Der ein- oder andere müsste für diese Steuerlast dann wahrscheinlich tief in die Tasche greifen. In diesem Zusammenhang wäre auch zu klären, ob das Eigenheim anders besteuert werden würde als eine Immobilie, die vermietet wird. Das wiederum könnte auch zu einem weiteren Anstieg der Mieten führen. Um diese Probleme zu umgehen, wurden Immobilien damals anders besteuert als die übrigen Vermögenswerte, was in den 90er-Jahren dazu führte, dass es für verfassungswidrig erklärt wurde.
Die Parteien in Deutschland haben in den vergangenen 25 Jahren immer wieder Vorschläge für eine Vermögensteuer oder eine Vermögensabgabe gemacht, jedoch wurden die schwierigen Fragen nie geklärt und keiner der Entwürfe musste je am Bundesverfassungsgericht vorbei.
Bürokratischer Aufwand
Als wären es nicht bereits genügend Punkte, die bei der Wiedereinführung der Vermögensteuer zu beachten wären. Im Gesetz steht die Vermögensteuer noch immer geschrieben. Hier müsste man lediglich die Beträge von DM in Euro angleichen, der technische und bürokratische Aufwand, der dahinersteht, ist aber eine ganz andere Frage. Sowohl die Finanzverwaltung als auch Steuerberater müssten sicher technisch ein wenig aufrüsten.
Zum einen müsste jeder Bürger eine Steuererklärung abgeben, um zu bestimmen, ob das Vermögen die Freibeträge übersteigt, zum anderen müsste auch hier wie schon bei der Erbschaftsteuer, jedes Stück bewertet werden. Für Aktien ist das einfach, denn die haben einen Börsenwert, für andere Vermögensgegenstände wie dem Oldtimer, der Yacht oder auch dem Diamantring gestaltet sich dies schwierig. Es müsste in jedem Jahr erneut betrachtet werden, inwiefern sich der Wert dieser Stücke verändert hat. Das ist nicht nur schwierig, sondern auch sehr aufwändig. Die Verwaltungskosten lassen sich kaum abschätzen.
Ob die Vermögensteuer wiederkommt oder nicht, wird sich zeigen. Die Parteien haben vor der Bundestagswahl im September einen klaren Standpunkt zu dem Thema, der weitgehend der jeweiligen Parteilinie entspricht. Mit großen Überraschungen ist nicht zu rechnen. Es muss zudem damit gerechnet werden, dass ein Verzicht auf die Vermögensteuer eine Erhöhung einer anderen Steuer, z.B. der Erbschaftssteuer, mit sich bringen könnte. Das sollte jedoch niemanden davon abhalten, Schmuckstücke zu verschenken oder im Nachlass zu bedenken – wie wertvoll sie auch sein mögen.
Quellen:
Jessen, Robin/ Niklas Isaak u.a. (2021): Die Steuer- und Abgabenlast in Deutschland. Friedrich Naumann Stiftung.
https://www.boeckler.de/data/wsi_kurzgutachten_kommer_kosters.pdf
https://www.freiheit.org/de/deutschland/8-gruende-gegen-die-vermoegenssteuer
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_L%C3%A4nder_nach_Einkommensverteilung
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1184266/umfrage/einkommensungleichheit-in-deutschland-nach-dem-gini-index/
https://www.welt.de/finanzen/article224364492/Vermoegenssteuer-Die-Plaene-von-SPD-Gruenen-Linkspartei.html
Gesprächspartner:
Justus Lenz, Friedrich Naumann Stiftung
Stefan Schaal, Steuerberater in München
Dr. Peer-Robin Paulus, Die Familienunternehmer
Perlenketten, Diamantringe und goldene Broschen – das alles und mehr findet man häufig im Nachlass von Familienmitgliedern und nicht selten sind diese Gegenstände mit einem Wert verbunden, sowohl emotional als auch finanziell. Das wiederum bedeutet, dass diese Wertgegenstände auch bei der Steuer angegeben werden müssen. Doch wie genau sieht das aus? Welche Steuer greift in diesem Fall? Und woher weiß man, ob der finanzielle Wert tatsächlich dem emotionalen Wert entspricht?
Bewertung von Schmuck
Leider ist es oft der Fall, dass der Wert, der einem Schmuckstück von der Oma oder der Tante zugesprochen wurde unter dem tatsächlichen Wert liegt. Ein emotionaler Wert wäre auch kaum steuerlich messbar. Bei der Bewertung sollte man sich immer auf Fachleute berufen, die sich darauf spezialisiert haben. Die dabei anfallenden Kosten sind Kosten im Rahmen der Erfüllung der steuerlichen Pflichten und können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Zudem geht es nicht allein um den Wert eines Schmuckstücks, sondern den Veräußerungswert. Welcher Betrag würde durch einen Verkauf erzielt werden? Dabei sind auch die Kosten einer Veräußerung, z.B. das Aufgeld, das Auktionshäuser berechnen, zu berücksichtigen.
Im Hinblick auf die Erbschaftsteuer ist dann auch der Wert eines einzelnen Schmuckstückes zweitrangig, da der gesamte Nachlass in der Steuererklärung angegeben werden muss. Schmuck tritt dabei nur selten besonders hervor. In Bezug auf die Erbschaftsteuer greifen zudem bestimmte Steuerfreibeträge und der Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen spielt für die Ermittlung der Erbschaftssteuerklasse eine Rolle. Ehepartner fallen in die Steuerklasse I und haben einen Steuerfreibetrag von 500.000 Euro, für Kinder und Enkel gilt die gleiche Erbschaftsteuerklasse, die Freibeträge liegen allerdings bei 400.000 und 200.000 Euro. Auch der jeweilige Steuersatz ergibt sich aus der Steuerklasse sowie dem Gesamtwert des Nachlasses.
Hierbei stellt sich nun zurecht die Frage, ob es steuerlich günstiger wäre, den Schmuck von der Oma zu ihren Lebzeiten als Schenkung zu erhalten. Wir haben zu diesem Thema mit dem Münchner Steuerberater Stefan Schaal gesprochen und er hat eine eindeutige Empfehlung:
„Es ist immer besser, mit warmen Händen zu geben, weil der Erblasser dann genau weiß, wo es landet. Das kann beim Kaffeekränzchen zum Geburtstag, zur Hochzeit oder auch Weihnachten passieren und dafür gibt es eine Freistellung als sogenanntes Gelegenheitsgeschenk. Bleiben solche Gelegenheitsgeschenke über die Jahre verteilt im üblichen Rahmen werden diese bei der Steuerklärung oft gar nicht weiter angeschaut.“
Quelle: cottonbro auf Pexels
Die Freibeträge bei der Schenkungsteuer sowie auch die Steuerklassen sind identisch mit denen der Erbschaftssteuer, allerdings geht es hierbei in den meisten Fällen um einen bestimmten Gegenstand, der geschenkt wird, und nicht den gesamten Nachlass. Je nach Wert der Gegenstände ist es hierbei dann unwahrscheinlicher, dass die Freibetragsgrenze erreicht wird.
Vermögensteuer
Wenn es sich dabei um hochwertige Schmuckstücke handelt – Diamanten, Edelsteine, Gold oder ähnliches -, dann liegt die Vermutung nahe, dass auch darauf wieder eine Steuer liegen könnte. Immerhin gelten Gold und Diamanten in ihrer Reinform als Geldanlagen. Was muss man also zum Besitz wertvoller Juwelen wissen?
In Deutschland gibt es seit 1995 formal keine Vermögensteuer mehr. Sie steht noch immer im Grundgesetz, wurde aber für verfassungswidrig erklärt. Diese Steuer wird seitdem nicht mehr erhoben. Hauptgrund war damals die ungleiche Bewertung von Immobilien gegenüber anderen Vermögenswerten. Nun wird das Thema im Hinblick auf die Bundestagswahlen im September wieder aufgegriffen. Dies war bereits 2013 der Fall, tritt aber in diesem Jahr noch stärker zu Tage, da die Politik sich Gedanken darüber machen muss, wie die Kosten der Coronakrise getragen werden können. Hierfür gibt es drei mögliche Ansätze:
• Die Erhöhung der Einnahmen durch Steuererhöhungen
• Die Verringerung der Ausgaben
Um die Steuereinnahmen zu erhöhen, müssen aber nicht unbedingt auch die Steuern erhöht werden. Die Ankurbelung der Wirtschaft würde höhere Steuereinnahmen zur Folge haben und kann zugleich auch die Sozialausgaben verringern, da es weniger Bedürftige gäbe.
Dr. Peer-Robin Paulus von Die Familienunternehmer baut vor allem auf diesen Weg:
„Wir sollten den gleichen Weg gehen wie nach 2009, nach der Weltfinanzkrise. Wir sind damals aus unseren Schulden gut herausgewachsen und das ging nur durch Wachstum. Wir haben keine Schulden getilgt, aber das Verhältnis zwischen BIP und Schulden hat sich verbessert. Wirtschaftswachstum ist die Lösung, aber dafür muss man die Unternehmen in Ruhe lassen. Es hat schon einmal geklappt: Wachsen statt Steuern erhöhen.“
Sowohl höhere Steuersätze als auch geringere Staatsausgaben können allerdings gegenteilige Effekte erzeugen und Wirtschaftswachstum eventuell sogar verhindern. Kann die Wiedereinführung der Vermögensteuer als Lösung angesehen werden?
Wer mehr hat, soll mehr geben
Auf den ersten Blick erscheint es einleuchtend, zu sagen, dass diejenigen, die mehr haben, auch mehr abgeben können. Es ist verständlich, dass es unter diesem Gesichtspunkt Befürworter einer Vermögensteuer gibt. Auch den Parteien, die das Thema regelmäßig wieder aufgreifen, geht es nach Dr. Peer-Robin Paulus von Die Familienunternehmer weniger um erhöhte Steuereinnahmen als um Verteilungsgerechtigkeit. Dies basiert auf der Annahme, das Vermögen in Deutschland ungleich verteilt sei. Jedoch werden an dieser Stelle zwei Dinge außer Acht gelassen:
1. Die Wahrnehmung zur Verteilungsgerechtigkeit und die Realität stimmen nicht unbedingt überein
Das deutsche Steuersystem sieht bereits eine höhere Belastung für Besserverdienende vor. Die Friedrich Naumann Stiftung veröffentliche erst kürzlich einen Bericht zur Steuer- und Abgabenlast in Deutschland. Hierin wird zusammengefasst, wie die Besteuerung in Deutschland bereits verteilt ist:
„Während die untere Hälfte der Einkommensverteilung rund 20% der gesamten Abgabenlast trägt, entfallen auf die obere Hälfte die verbliebenen 80%. Dabei gilt, je höher die Einkommen, desto stärker steigt der Anteil an der Gesamtlast. So entfallen auf die oberen 20% rund 50% der Abgabenlast und auf die Top 10% rund 30%.“
Betrachtet man den GINI-Koeffizienten für Deutschland, ein Maß über die Einkommensungleichheit, dann liegen wir im internationalen Vergleich unter den oberen 20.
2. Beim Vermögen kann man sich schnell verrechnen
Bei Einkommen- und Kapitalertragsteuer dient das Einkommen als Berechnungsgrundlage – es handelt sich dabei um finanzielle Mittel, die erwirtschaftet werden. Beim Vermögen allerdings geht es um jeglichen Besitz – angefangen bei der Münzsammlung, über Gemälde an der Wand bis hin zum Oldtimer in der Garage. Es handelt sich dabei um Vermögen, das keine Erträge erwirtschaftet und dementsprechend wäre die Vermögensteuer eine Soll-Ertragsteuer. Die Werte dieser Gegenstände können starken Schwankungen unterliegen und es könnten einige Überraschungen warten. Hinzukommt, dass der Besitzer dieser Gegenstände nicht unbedingt die finanziellen Mittel hat, um der Steuerpflicht nachzukommen. Müsste man die antiken Wertgegenstände, die vielleicht seit Generationen in Familienbesitz sind, dann also verkaufen, um das Geld aufbringen zu können, womit die Steuer bezahlt wird?
Wenn man in diesem Zusammenhang das Betriebsvermögen betrachtet, dann lauern auch hier ungeahnte Folgen, worauf Justus Lenz von der Friedrich Naumann Stiftung im Gespräch aufmerksam macht:
„Das Betriebsvermögen kann mitunter sehr hoch sein und steht nicht unbedingt in Korrelation mit den Gewinnspannen. Wer zum Beispiel viele Maschinen, Land oder Immobilien hat, hat eine hohes Betriebsvermögen, aber vielleicht gar nicht so hohe Gewinne. Betrachtet man einen Berater hingegen, dann hat der wohl kein großes Vermögen. Ein Laptop reicht meistens aus. Die Gewinnspanne kann aber recht hoch ausfallen.“
Es könnte dementsprechend also zu Situationen kommen, in denen Betriebe diese Steuerlast nicht tragen können. In der Folge könnte es zu Entlassungen und Betriebsschließungen kommen. Von dem Ziel, die Wirtschaft anzukurbeln, entfernt man sich an dieser Stelle. Auch Dr. Peer-Robin Paulus von Die Familienunternehmer äußert sich in ähnlicher Weise:
„Schon eine mit jährlich 1% erhobene Vermögensteuer würde die Eigenkapitalbasis in Unternehmen binnen weniger Jahre zerstören und das ausgerechnet in einer Situation nach Corona, in der sie wieder auf die Beine kommen müssen. In einer Situation, in der sie viel in Digitalisierung (Stichwort „Industrie 4.0“), Klimaschutz und vor allem in den Erhalt ihrer globalen Technologieführerschaft investieren müssen. In einer Situation, in der sie sehen müssen, dass sie von neuen, aggressiv auftretenden Wettbewerbern auf den Weltmärkten nicht verdrängt werden. Wenn unsere Hidden Champions wegen fortlaufender Kapitalentziehung nicht mehr investieren und ihre Stellung auf den Weltmärkten behaupten können, dann können wir alle zusammen einpacken. Mit „wir“ meine ich auch unseren Sozialstaat und unseren Beitrag zum Klimaschutz.“
Wie lässt sich das Betriebsvermögen überhaupt berechnen? Dafür gibt es zwei Berechnungsgrundlagen, wobei die eine auf dem Ertragswert basiert und die andere auf dem Substanzwert. Bei letzterem wird jegliches Betriebseigentum, z.B. Maschinen, Fabriken, Land, Immobilien usw. bewertet und dann mit der Vermögensteuer belegt. Für den Ertragswert wird der Jahresgewinn mit einem Faktor von derzeit 13.75% multipliziert. Dieser Ertragswert wird dann durch die Vermögensteuer besteuert. Nicht zu vergessen ist dabei, dass auf diesen gleichen Ertrag auch bereits Ertragssteuer gezahlt wird.
Doppelbesteuerung
Es würde sich also dabei um eine Doppelbesteuerung handeln. Außerdem müssten die finanziellen Mittel, um dieser Steuerpflicht nachzukommen, aus einer anderen Quelle stammen. Wenn diese Quelle das Einkommen ist (bei Privatpersonen), dann greift bereits die Einkommens- oder Kapitalertragssteuer. Wenn es sich um Einnahmen aus Aktien oder Zinsen handelt, ist es die Abgeltungssteuer. Eine Doppelung ließe sich dabei nicht vermeiden und stellt eine weitere Hürde dar, die die Politiker in Ihren Vorschlägen zur Vermögenssteuer berücksichtigen müssten.
Ungleiche Besteuerung
Zudem steht das Thema der Ungleichbehandlung, das dazu führte, dass diese Steuer für verfassungswidrig erklärt wurde, weiterhin im Raum. Wenn die Steuer wieder erhoben werden soll, müssten auch Immobilien in der gleichen Weise besteuert werden. Der Steuerberater Stefan Schaal weist dabei auf etwas hin, was vielen wahrscheinlich nicht bewusst ist:
„Das kann existenzbedrohend sein, vor allem hier in München, wo wir mittlerweile enorm hohe Immobilienwerte haben.“
Eine Immobilie, die vor 20 Jahren erworben wurde, hat an vielen Standorten in Deutschland heute ein Vielfaches ihres ursprünglichen Wertes. Der ein- oder andere müsste für diese Steuerlast dann wahrscheinlich tief in die Tasche greifen. In diesem Zusammenhang wäre auch zu klären, ob das Eigenheim anders besteuert werden würde als eine Immobilie, die vermietet wird. Das wiederum könnte auch zu einem weiteren Anstieg der Mieten führen. Um diese Probleme zu umgehen, wurden Immobilien damals anders besteuert als die übrigen Vermögenswerte, was in den 90er-Jahren dazu führte, dass es für verfassungswidrig erklärt wurde.
Die Parteien in Deutschland haben in den vergangenen 25 Jahren immer wieder Vorschläge für eine Vermögensteuer oder eine Vermögensabgabe gemacht, jedoch wurden die schwierigen Fragen nie geklärt und keiner der Entwürfe musste je am Bundesverfassungsgericht vorbei.
Bürokratischer Aufwand
Als wären es nicht bereits genügend Punkte, die bei der Wiedereinführung der Vermögensteuer zu beachten wären. Im Gesetz steht die Vermögensteuer noch immer geschrieben. Hier müsste man lediglich die Beträge von DM in Euro angleichen, der technische und bürokratische Aufwand, der dahinersteht, ist aber eine ganz andere Frage. Sowohl die Finanzverwaltung als auch Steuerberater müssten sicher technisch ein wenig aufrüsten.
Zum einen müsste jeder Bürger eine Steuererklärung abgeben, um zu bestimmen, ob das Vermögen die Freibeträge übersteigt, zum anderen müsste auch hier wie schon bei der Erbschaftsteuer, jedes Stück bewertet werden. Für Aktien ist das einfach, denn die haben einen Börsenwert, für andere Vermögensgegenstände wie dem Oldtimer, der Yacht oder auch dem Diamantring gestaltet sich dies schwierig. Es müsste in jedem Jahr erneut betrachtet werden, inwiefern sich der Wert dieser Stücke verändert hat. Das ist nicht nur schwierig, sondern auch sehr aufwändig. Die Verwaltungskosten lassen sich kaum abschätzen.
Ob die Vermögensteuer wiederkommt oder nicht, wird sich zeigen. Die Parteien haben vor der Bundestagswahl im September einen klaren Standpunkt zu dem Thema, der weitgehend der jeweiligen Parteilinie entspricht. Mit großen Überraschungen ist nicht zu rechnen. Es muss zudem damit gerechnet werden, dass ein Verzicht auf die Vermögensteuer eine Erhöhung einer anderen Steuer, z.B. der Erbschaftssteuer, mit sich bringen könnte. Das sollte jedoch niemanden davon abhalten, Schmuckstücke zu verschenken oder im Nachlass zu bedenken – wie wertvoll sie auch sein mögen.
Quellen:
Jessen, Robin/ Niklas Isaak u.a. (2021): Die Steuer- und Abgabenlast in Deutschland. Friedrich Naumann Stiftung.
https://www.boeckler.de/data/wsi_kurzgutachten_kommer_kosters.pdf
https://www.freiheit.org/de/deutschland/8-gruende-gegen-die-vermoegenssteuer
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_L%C3%A4nder_nach_Einkommensverteilung
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1184266/umfrage/einkommensungleichheit-in-deutschland-nach-dem-gini-index/
https://www.welt.de/finanzen/article224364492/Vermoegenssteuer-Die-Plaene-von-SPD-Gruenen-Linkspartei.html
Gesprächspartner:
Justus Lenz, Friedrich Naumann Stiftung
Stefan Schaal, Steuerberater in München
Dr. Peer-Robin Paulus, Die Familienunternehmer